|
Tierproduktionszentrum Schulforstbetrieb in Kostelec nad C.l., Tschechische Republik |
|
| Eingangseite des SFB |
| Betriebsbeschreibung |
| Jagdwesen |
| Preisliste |
| Kontakt |
| Photos |
| Seiten Administrator |
Die Tschechische Landwirtschaftsuniversität in Prag und Schulforstwirtschaft in Kostelec nad C.l. sind Eigentümer der Jagdreviere "Bohumile" und Wildparks "Aldasin". In beiden dieser Jagdreviere besteht das Recht des Jagdwesens in der eigenen Regie des Betriebes.
Gesamtausmaß des Jagdreviers beträgt 2904 Ha, davon sind 2460 Ha Wald, 3o7 Ha Ackerland, 62 Ha Wasserflächen und 75 Ha andere Flächen. Für die Pirsch sind genormte und minimale Stände der folgenden Waldtiere bestimmt worden::
| Wildart | Genormter Stand | Minimaler Stand |
| Fasan | 50 | 25 |
| Hase | 135 | 75 |
| Rehwild | 144 | 54 |
| Schwarzwild | 22 | 12 |
Das Jagdrevier wurde für das Schwarzwild anerkannt. Das Gesamtausmaß beträgt 93 Hektar, davon sind 91 Hektar Wald, 1 Hektar Wasserfläche und 1 Hektar andere Flächen. Für dieses Jagdrevier wurden folgende genormte und minimale Stände des Schwarzwildes festgelegt: genormter Stand 92 Stück und minimaler Stand 14 Stück Schwarzwild.
Das Ziel der Tierzucht ist, solche Stände an hochwertigen Tieren sicherzustellen, die im Einklang mit den Interessen der Wald- und Landwirtschaft wären und gleichzeitig die zutreffenden Aufgaben der zielgerichteten Tätigkeit besorgen. Weiterhin ist es nötig durch diese Tätigkeit die meist gefährdeten und selten vorkommenden Tierarten zu unterstützen, durch sinnvolle Zuchteingriffe den Qualitätszustand der Trophäentiere zu steigern und die veterinärärztliche Pflege sicherzustellen.
Vor jeder Jagd wird mit dem Gast eine Konvention über die angegebenen Preise unterschrieben / wird von dem Leiter des Waldreviers oder Jagdbegleitung ausgestellt/. Die Präparation der Trophäe besorgt die Jagdbegleitung. Die Trophäe wird nach der Feststellung des Punktwertes der Trophäe und nach Bezahlung des verrechneten Betrages dem Jagdgast übergeben. Der Punktwert wird vom Betriebsinspektor für Jagdsport festgestellt. Die Jagdbegleitung ist vollkommen mit dem Jagdrevier vertraut und ihre Pflicht ist, den Jagdgast zum Schuss zu bringen, das erjagte Tier zu behandeln /falls nötig eine Nachsuche machen/ und für den baldigen Abtransport des erjagten Tieres zu sorgen, damit es zu keiner Entwertung kommen kann.